Wildtiere haben im Zirkus nichts verloren!

Der Cirkus Krone ist nun 111 Jahre und feiert sein Jubiläum. Stolz ist dieser Zirkus vor allem auf die fragwürdigen Darbietungen mit Wildtieren, bei denen zum Beispiel ein Elefant einen Kopfstand macht. Doch Tradition rechtfertigt keine Tierquälerei.

Der Bundesrat hat im März 2016 bereits zum dritten Mal bestätigt, dass Wildtiere (insbesondere Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde, Menschenaffen, Giraffen) in einem Zirkus nicht tierschutzgerecht gehalten werden können (BR-Drs. 78/16). In dem Entschluss wird fundiert dargelegt, dass Wildtiere systemimmanent in reisenden Zirkusbetrieben leiden. So z.B. durch die extrem beengte Unterbringung in Transportwagen und provisorischen Gehegen, zum anderen durch die fehlenden Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Zudem geht von den genannten Tieren sowie auch von Raubkatzen (z.B. Löwen oder Tigern) ein hohes Gefahrenpotenzial aus. Immer wieder brechen Zirkustiere aus und sorgen für Polizeieinsätze, im schlimmsten Fall werden sie zur Gefahr für die Bevölkerung. So z.B. im Juni 2015 als in der Stadt Buchen (Baden-Württemberg) ein Elefant einen Passanten zu Tode gedrückt hat.

 

21 europäische Länder, darunter die Niederlande, Österreich und Belgien, haben aus Tierschutzgründen bereits das Mitführen von Wildtieren im Zirkus verboten oder eingeschränkt. Auch zwei Drittel der Deutschen lehnen Wildtiere wie Elefanten, Giraffen oder Tiger in Zirkussen ab, wie eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag von "Frontal 21" (03.03.2015) ergab.

Bereits über 70 deutsche Städte und Gemeinden, wie z.B. Düsseldorf, Erfurt, Köln, Leipzig, Potsdam, Rostock, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart oder Ulm haben bereits vollständige oder teilweise kommunale Verbote für Wildtierzirkusse beschlossen und vermieten öffentliche Plätze nicht länger an Wildtierzirkusse.

 

Mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigen die Rechtmäßigkeit kommunaler Wildtierverbote sowie deren Verhältnismäßigkeit gegenüber der Berufsausübungsfreiheit von Zirkussen. Denn jede Kommune hat in Deutschland ein Recht auf Selbstverwaltung und dazu gehört ein weiter Gestaltungsspielraum bei städtischen Flächen. (vgl. VG München 06.08.2014 Az. M 7 K 13.2449, VG Darmstadt 17.10.2016 Az. 3L 2280/16, HessVGH 19.10.16. Az. 8 B 2611/16).

 

Die Forderung muss daher klar sein:

  • Ein allgemeines Verbot von Wildtieren in Zirkussen in Deutschland
  • Solange dies noch nicht erreicht ist sind Kommunen aufgefordert, keine Auftritte von Wildtierzirkussen zulassen.

von Sophie Salfetter

 

Der Text wurde als Antrag bei der Konferenz am 25. Juni 2017 beschlossen und wird am 16. Juli bei der Bezirkskonferenz diskutiert.